Genehmigung und Sicherheit

Brandschutz im Hallenbau

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Ob Lagerhalle oder Produktionshalle: Für alle Arten von Industrie-Bauprojekten gibt es verschiedenste Richtlinien und Vorgaben zum Thema Brandschutz. Neben dem Baurecht, welches von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, müssen auch DIN-Normen und die Brandschutzrichtlinien eingehalten werden. Dieser Ratgeber-Artikel klärt auf und gibt Tipps zum Thema Brandschutz im Hallenbau.


1. Regeln für Brandschutz im Industriebau

Die meisten gewerblich genutzten Hallen werden als Industriebauten klassifiziert. Sie unterliegen damit bestimmten Sonderbauvorschriften. Alle Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten sind in der Muster-Richtlinie zum baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) geregelt. Die Richtlinie erleichtert die Planung der Hallen und den Behörden die Beurteilung und Genehmigung von Industriebauten.

Industriebauten:

Industriebauten sind Gebäude oder Teile davon, die im Bereich Industrie und Gewerbe für die Produktion oder die Lagerung von Gütern genutzt werden.


2. Brandschutznachweis vs. Brandschutzkonzept

Für die Begriffe „Brandschutznachweis“ und „Brandschutzkonzept“ gibt es in den Landesbauordnungen, aber auch in Fachkreisen oft unterschiedliche Definitionen. Grundsätzlich muss bei jeder Genehmigung von Bauvorhaben in Deutschland nachgewiesen werden, dass die zum Brandschutz geltenden Richtlinien erfüllt wurden. Die Unterlagen, die den Behörden als Nachweis für die Einhaltung der Brandschutzrichtlinien vorgelegt werden, nennt man „Brandschutznachweis“.

Der Unterschied zum Brandschutzkonzept ergibt sich aus der Komplexität dieses Nachweises. Bei der Nutzung als Industriebau reichen die Standardvorschriften häufig nicht aus. Es müssen viele Sonderbauvorschriften und Schutzziele nachweislich eingehalten werden können. Hierfür wird eine vollumfassende Konzeption notwendig, weshalb dann von einem Brandschutzkonzept gesprochen wird.


3. Ist Brandschutz Pflicht?

Für Industriebauten werden grundsätzlich ein Brandschutznachweis und meist zusätzlich ein Brandschutzkonzept vorausgesetzt oder im Genehmigungsprozess von der Bauaufsichtsbehörde nachgefordert. Um den Genehmigungsprozess für den Hallenbau zu beschleunigen, ist es sinnvoll, den Brandschutz direkt zu Beginn in den Bauantrag zu integrieren. Lediglich verfahrensfreie Bauvorhaben oder Industriebauten der Gebäudeklasse 1 unterliegen keinerlei Brandschutzauflagen. In den einzelnen Bundesländern können abweichende Regelungen vorliegen.

Zudem gibt es gerade bei Industriebauten viele Faktoren, die Brände begünstigen können. Schnell können teure Schäden entstehen oder sogar Leben von Mitarbeitern und Rettungskräften in Gefahr geraten. Durch die Einhaltung eines Brandschutzkonzeptes kann ein Brand schneller eingedämmt oder sogar verhindert werden. Ein Brandschutznachweis bzw. ein Brandschutzkonzept empfiehlt sich außerdem auch aus wirtschaftlicher Sicht. Die brandschutztechnischen Auflagen der jeweiligen Landesbauordnung beinhalten oft ein Vielfaches der Auflagen aus der MIndBauRL. Die MIndBauRL bietet hier einige Vereinfachungen, die aber nur zum Tragen kommen können, wenn ein Brandschutzkonzept erstellt wurde. Durch diese Vereinfachungen kann oft viel Geld eingespart werden.


4. Inhalt eines Brandschutznachweises

Der Inhalt eines Brandschutznachweises kann sehr individuell sein. Üblicherweise umfasst der Nachweis zum Beispiel folgende Themen:

  • Brandverhalten der verwendeten Baustoffe (Baustoffklasse)
  • Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Feuerwiderstandsklasse)
  • alle Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden (z. B.: Brandwände und –decken, Öffnungen zur Rauchableitung …)
  • Aufteilung in Nutzungseinheiten, Brand- und Rauchabschnitte
  • erforderliche Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes
  • Rettungswege nach §33 MBO (notwendige Treppenräume, Ausgänge, Flure …)
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Löschwasserversorgung

Feuerwiderstandsklasse:

Die Feuerwiderstandsklasse gibt Auskunft darüber, für welche Dauer ein Bauteil bei einem Normbrand seine Funktion behält.


5. Ziele eines Brandschutznachweises

Brandschutz im Hallenbau ist ein aufwändiges Thema. Spätestens im Ernstfall wird aber klar, warum sich dieser Aufwand in jedem Fall lohnt. Dabei werden verschiedene Schutzziele verfolgt:

  • Verhinderung von Brandentstehung
  • Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung
  • Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
  • wirksame Löscharbeiten ermöglichen
  • Sicherheit der Rettungsmannschaften gewährleisten

Ist beim Hallenbau der Brandschutz nicht korrekt oder gar nicht ausgeführt und geregelt, kann es zu einer größeren und schnelleren Ausbreitung der Brände kommen.


6. Frühzeitig mit der Planung beginnen

Oftmals wird Brandschutz als ein leidiges und kostenintensives Thema angesehen. Es geht aber auch anders. Wenn das Thema zum richtigen Zeitpunkt in Angriff genommen wird, können Kosten eingespart werden.

Es ist wichtig, das Thema Brandschutz direkt zu Beginn der Hallenplanung mit einzubeziehen. Manche brandschutztechnischen Maßnahmen sind nur noch schwer nachträglich hinzuzufügen und bringen teure Umplanungen mit sich. Werden Brandschutzmaßnahmen wie z. B. Lichtkuppeln mit Rauch-/Wärmeabzugsanlage oder Lichtbänder als ausschmelzbare Flächen direkt von Beginn an mitgedacht, können unnötige Kosten vermieden werden.

Ausschmelzbare Fläche:

Als ausschmelzbare Flächen bezeichnet man Bauteile, die ab einer bestimmten Temperatur Öffnungen herstellen. Durch diese kann bei einem Brand entstehende Hitze und Rauch ausströmen.


7. Wer erstellt einen Brandschutznachweis?

Es ist in jedem Fall ratsam, sich an erfahrenes Fachpersonal zu wenden. Besonders Architekten, die häufig über das Know-how im Bereich Brandschutz verfügen, sind gute Berater, denn diese können die jeweiligen Richtlinien bereits im Planungsprozess berücksichtigen. Andernfalls sollte ein Brandschutzgutachter konsultiert werden. So kann man sichergehen, dass bei diesem komplexen Thema alle wichtigen Punkte abgedeckt sind und das richtige Maß an notwendigem Brandschutz für das individuelle Bauwerk umgesetzt wurde. Zusätzlich ist man so bestmöglich abgesichert, hat im Ernstfall den bestmöglichen Schutz und kann im Schadensfall mögliche Kosten besser geltend machen.


FAZIT

Brandschutz im Hallenbau ist ein sehr individuelles und je nach Bauvorhaben komplexes Thema. Hinzu kommt, dass die Richtlinien sehr umfangreich und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Eine Beratung und Bewertung von Fachpersonal empfiehlt sich bei Industriebauten in jedem Fall, um bestmöglich geschützt und abgesichert zu sein. Wird das Thema rechtzeitig mitgedacht, können die hierfür entstehenden Kosten geringgehalten werden. Das Thema sollte systematisch angegangen und umgesetzt werden. Viele Maßnahmen sind sehr einfach durch kleine Änderungen umsetzbar. Kommt es irgendwann doch einmal dazu, dass ein Brand ausbricht, können hohe Sachschäden vermieden und im Ernstfall auch Menschenleben geschützt werden.